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06.02.2012 20:53:46 Uhr

Weitere Informationen

Neufassung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 in Kraft getreten - auch Besitzer von Mietshäusern betroffen

Die geänderte Trinkwasserverordnung enthält neben neuen Parametern und Grenzwerten auch neue Regelungen zu Anzeige- und Untersuchungspflichten. Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, haben, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, den Bestand unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist nach Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Warmwasser-Installation mit mehr als 400 Liter Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Hinzu kommen umfangreiche Untersuchungspflichten, insbesondere beim Vorhandensein von Duschen (Gefahr des Auftretens von Legionellen).
Vermieter müssen jetzt mindestens jährlich ihren Mietern geeignetes Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur Verfügung stellen und sie ab 1. Dezember 2013 informieren, wenn in der Trinkwasser-Installation der Werkstoff Blei vorhanden ist. Für den Parameter Blei gilt dann der neue Grenzwert 0,01 mg/l (bisher 0,025 mg/l).


Kein Uran im Trinkwasser der Purena

In allen von der Purena verteilten Trinkwässer sind keine relevanten Urankonzentrationen festgestellt worden. Purena hat bereits im Jahre 2009 alle Trinkwässer in den verschiedensten Versorgungsgebieten untersuchen lassen. Die Konzentrationen liegen unter dem vorgesehenen Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 10 Mikrogramm/Liter.

Fazit: Das Trinkwasser in allen Versorgungsgebieten der Purena kann ohne Bedenken genossen werden. Das gilt auch für die Zubereitung von Babynahrung.

Grundwasserkontamination südlich von Lüneburg - keine Besorgnis für das Trinkwasser

In dem oberen Grundwasserstockwerk innerhalb eines Industriegebietes in Embsen/Samtgemeinde Ilmenau, Landkreis Lüneburg wurde vor einiger Zeit eine Grundwasserkontamination mit verschiedenen Parametern wie beispielsweise Zink, Nickel, Fluorid und insbesondere Sulfat festgestellt.

Die lokalisierte Stelle liegt am Rande des Einzugsgebietes des Grundwasservorkommens für unsere Trinkwasserbrunnen der Wasserversorgung Lüneburg.

Deshalb hat Purena sofort nach Bekanntwerden

  1. alle in Frage kommenden Fassungsbrunnen einer umfangreichen Beprobung unterzogen,
  2. diese Beprobung wurde auch auf die im Vorfeld befindlichen Beobachtungsbrunnen ausgedehnt (Vorfeldmessstellen),
  3. den Fachgutachter, der seinerzeit mit Erteilung des Bewilligungsrechtes den Grundwasserleiter erkundet hat ausgiebig befragt.

Danach ergibt sich gegenwärtig folgender Stand:

  • Alle Grundwasseranalysenwerte zeigen keine Auffälligkeiten. Nach wie vor haben wir eine einwandfreie Trinkwasserqualität.
  • Das Wasser im Untergrund bewegt sich relativ langsam. Wenn überhaupt würden erste Auffälligkeiten erst in mehreren Jahrzehnten (20-30 Jahre) im Grundwasser im Nahbereich der Trinkwasserbrunnen sichtbar werden.
  • Durch einen Verdünnungseffekt würden die festgestellten Konzentrationen erheblich gemindert.
  • Die Beprobungen werden unabhängig hiervon fortgesetzt, um - wenn überhaupt - rechtzeitig bei ersten Anzeichen Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
  • Gegenmaßnahmen könnten beispielsweise die Errichtung von sogenannten Abwehrbrunnen sein.
  • Purena ist im Kreis der Fachbehörden integriert und bekommt sofort aus erster Hand Informationen über das weitere Vorgehen und die Entwicklung.

 

Aktueller Stand Februar 2011
Ein vom Landkreis Lüneburg (als zuständige Fachbehörde) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt nunmehr zu dem Schluss, dass eine Besorgnis für den Grundwasserleiter, aus dem das Trinkwasser für die Stadt Lüneburg entnommen wird nicht besteht.

Eine alte, nicht mehr genutzte Bohrung, die über mehrere Grundwasserstockwerke verläuft und einen "Kurzschluss" zwischen den Grundwasserleitern verursacht hat ist geschlossen.

Umfangreiche Wasseranalysen zeigen keinerlei Auffälligkeiten im 2. Grundwasserstockwerk (aus diesem wird das Trinkwasser gefördert).

Purena hat das Gutachten unter Beteiligung von Fachlaboren und hydrogeologischen Ingenieur-Büros begleitet und geprüft. Wir kommen zu gleichen Ergebnissen wie der Gutachter.

Fazit:
Die Trinkwasserversorgung für den Bereich der Stadt Lüneburg ist weder jetzt noch künftig in keiner Weise gefährdet, beeinträchtigt oder auch gemindert. Die jetzige Qualität bleibt erhalten. Purena wird hierfür sorgen. Das Unternehmen wird regelmäßige Wasseruntersuchungen vornehmen lassen, um ständig die Trinkwasserqualität zu kontrollieren.